Mietbedingungen für Container

1. Geltungsbereich und Vermieter

Diese Mietbedingungen gelten für alle Mietverträge über Container, Modul-Bungalows, Sanitärcontainer, Kühlcontainer und Lagercontainer, die über handelmietkauf.ch oder auf Anfrage per E-Mail mit uns abgeschlossen werden.

Vermieterin ist die folgende Gesellschaft.

Kehrli + Oeler AG (Marke: Handel Miet Kauf)
Anschrift: Biberenzelgli 8, 3210 Kerzers
Schweiz

Handelsregister: Firmennummer CH-035.3.014.690-4
UID / MWST-Nummer: CHE-105.902.910 MWST
Aktienkapital: 500 000 CHF

Kontaktperson: Markus Müller
E-Mail: kontakt@handelmietkauf.ch
Website: handelmietkauf.ch

Ergänzend gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen, unsere Versand- und Lieferbedingungen und unsere Zahlungsbedingungen.

Bei Widersprüchen gehen diese Mietbedingungen den AGB vor.

Das vertragliche Widerrufsrecht für Käufe nach der Widerrufsbelehrung gilt nicht für Mietverträge.

Für den Mietvertrag gilt schweizerisches Recht, insbesondere die Bestimmungen über die Miete nach Art. 253 ff. des Obligationenrechts (OR).

2. Mietgegenstand

Mietgegenstand ist der im Angebot oder in der Auftragsbestätigung bezeichnete Container samt dem dort aufgeführten Zubehör.

Art, Grösse, Ausstattung und Zustand des Containers ergeben sich aus dem Angebot und der Produktbeschreibung.

Wir vermieten Container neu oder gebraucht, je nach Angebot.

Die Übergabe erfolgt im Zustand, der im Übergabeprotokoll festgehalten wird.

Der Mietgegenstand bleibt in jedem Fall unser Eigentum.

Der Mieter hat keinen Anspruch auf einen bestimmten Container, sondern auf einen Container der vereinbarten Art und Güte.

3. Vertragsabschluss

Die Darstellung unserer Container im Online-Shop ist eine unverbindliche Einladung zur Angebotsabgabe.

Mit Ihrer Anfrage oder Bestellung geben Sie ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Mietvertrags ab.

Der Mietvertrag kommt zustande, wenn wir Ihre Bestellung per E-Mail bestätigen.

Wir bestätigen den Eingang Ihrer Anfrage in der Regel innerhalb von 1 bis 2 Werktagen.

Mietverträge mit besonderem Umfang, etwa bei langer Mietdauer, mehreren Containern oder Umbauten, schliessen wir schriftlich ab.

Bitte teilen Sie uns bei der Anfrage Aufstellort, gewünschte Mietdauer und Verwendungszweck mit.

4. Mietdauer und Kündigung

Die Mietdauer ergibt sich aus dem Angebot oder der Auftragsbestätigung.

Die Mietzeit beginnt mit der Übergabe des Containers und endet mit der Rückgabe oder Abholung.

Ist die Mietdauer nicht befristet, kann der Vertrag mit der im Angebot genannten Frist, mangels Angabe mit einer Frist von einem Monat auf das Ende eines Kalendermonats schriftlich oder per E-Mail gekündigt werden.

Befristete Verträge enden ohne Kündigung mit Ablauf der vereinbarten Mietdauer.

Eine Verlängerung ist nur mit unserer Zustimmung möglich und sollte frühzeitig angefragt werden.

Das Recht beider Parteien zur ausserordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt vorbehalten.

Ein wichtiger Grund liegt für uns insbesondere vor, wenn der Mieter mit der Zahlung in Verzug ist oder den Container vertragswidrig nutzt.

5. Mietzins, Nebenkosten und Kaution

Der Mietzins und die Nebenkosten ergeben sich aus dem Angebot oder der Auftragsbestätigung.

Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF), sofern nicht anders angegeben, einschliesslich der gesetzlichen Mehrwertsteuer (MWST).

Lieferung, Aufstellung, Abholung, Kranleistungen und Zusatzleistungen werden, soweit nicht im Mietzins enthalten, gesondert ausgewiesen.

Wir können vor der Übergabe eine Kaution oder eine Sicherheit verlangen.

Die Höhe der Kaution ergibt sich aus dem Angebot.

Die Kaution wird nach ordnungsgemässer Rückgabe und Abrechnung zurückerstattet.

Die Rückerstattung der Kaution erfolgt innerhalb von 30 Tagen nach Rückgabe des Containers, abzüglich allfälliger Forderungen aus dem Mietverhältnis.

Der Mietzins ist, sofern nichts anderes vereinbart wurde, im Voraus per Banküberweisung zu bezahlen.

Die Bankverbindung wird im Angebot und in der Bestellbestätigung mitgeteilt.

6. Lieferung und Bereitstellung

Wir bearbeiten Ihre Bestellung in der Regel innerhalb von 1 bis 2 Werktagen.

Die Lieferung erfolgt in der Regel innerhalb von 2 bis 5 Werktagen nach Bearbeitung und Zahlungseingang.

Den genauen Liefertermin stimmen wir vorab mit Ihnen ab.

Die Lieferung erfolgt innerhalb der Schweiz.

Die Zufahrt zum Aufstellort muss für ein Kranfahrzeug oder einen Lastwagen mit Ladekran geeignet sein.

Der Mieter sorgt für eine ebene, tragfähige und frei zugängliche Aufstellfläche.

Der Mieter holt notwendige Bewilligungen ein, etwa für die Aufstellung auf öffentlichem Grund oder eine Baubewilligung.

Wartezeiten und Mehraufwand, die durch fehlende Zufahrt oder ungeeignete Aufstellflächen entstehen, können wir in Rechnung stellen.

7. Übergabe und Übergabeprotokoll

Bei der Übergabe prüfen die Parteien den Container gemeinsam.

Der Zustand des Containers und etwaige Vorschäden werden in einem Übergabeprotokoll festgehalten, bei Bedarf mit Fotos.

Mängel, die bei der Übergabe erkennbar sind, muss der Mieter sofort melden.

Nicht gemeldete, erkennbare Mängel gelten als nicht vorhanden.

Verdeckte Mängel meldet der Mieter unverzüglich nach Entdeckung per E-Mail an kontakt@handelmietkauf.ch.

Wir beheben gemeldete Mängel, die die vertragsgemässe Nutzung beeinträchtigen, in angemessener Frist oder ersetzen den Container.

8. Nutzung und Sorgfaltspflichten

Der Mieter nutzt den Container ausschliesslich für den vereinbarten Zweck und behandelt ihn sorgfältig.

Der Mieter verschliesst den Container ausreichend und sichert ihn gegen Diebstahl und Witterung.

Der Mieter beachtet die zulässige Belastung, die Hinweise zur Sicherheit und die Vorschriften zur Lagerung von Gütern.

Die Lagerung von Gefahrgut, brennbaren oder verbotenen Stoffen ist ohne unsere schriftliche Zustimmung nicht gestattet.

Bei Kühlcontainern sorgt der Mieter für die vorgesehene Stromversorgung und überwacht den Betrieb.

Bei Sanitär- und Wohncontainern sorgt der Mieter für Anschlüsse, Heizung, Lüftung und Reinigung im üblichen Rahmen.

Der Mieter darf am Container keine baulichen Veränderungen, Bohrungen, Schweissarbeiten oder Umbauten ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung vornehmen.

Aufkleber, Beschriftungen und Bemalungen sind nur nach Absprache zulässig.

9. Untervermietung und Standortwechsel

Eine Untervermietung oder Überlassung an Dritte ist nur mit unserer schriftlichen Zustimmung erlaubt.

Der Mieter darf den Container nicht ohne unsere Zustimmung an einen anderen Ort verbringen.

Jeder Standortwechsel ist uns vorher mitzuteilen.

Wir dürfen den Container während der Mietdauer nach Voranmeldung besichtigen.

10. Unterhalt, Schäden und Haftung

Den üblichen Unterhalt während der Mietdauer, etwa Reinigung und kleine Reparaturen, trägt der Mieter.

Grössere Reparaturen, die nicht durch den Mieter verursacht wurden, übernehmen wir.

Der Mieter haftet für Beschädigungen, Verlust und Diebstahl des Containers während der Mietdauer, soweit er nicht nachweist, dass er und seine Hilfspersonen kein Verschulden trifft.

Normale Gebrauchsspuren gehen nicht zu Lasten des Mieters.

Der Mieter meldet Schäden, Diebstahl oder Verlust unverzüglich per E-Mail.

Bei Diebstahl erstattet der Mieter zusätzlich Anzeige bei der Polizei.

Wir empfehlen dem Mieter, eine geeignete Versicherung für den Container und die eingelagerten Güter abzuschliessen.

Wir haften nicht für die im Container gelagerten Güter, ausser bei Absicht oder grober Fahrlässigkeit.

Unsere Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

Zwingende gesetzliche Haftungsbestimmungen, insbesondere für Personenschäden, bleiben unberührt.

11. Rückgabe und Abholung

Der Mieter gibt den Container am Ende der Mietzeit besenrein, leer und in dem Zustand zurück, in dem er ihn erhalten hat.

Die Rückgabe oder Abholung ist rechtzeitig mit uns abzustimmen.

Wir holen den Container nach Vereinbarung am Aufstellort ab.

Bei der Rückgabe erstellen die Parteien ein Rückgabeprotokoll.

Neue Schäden und Verschmutzungen, die über normale Gebrauchsspuren hinausgehen, werden dem Mieter in Rechnung gestellt.

Gibt der Mieter den Container nicht rechtzeitig zurück, schuldet er für die Dauer der Verspätung den vereinbarten Mietzins.

Weitergehende Ansprüche, insbesondere aus Verzug, bleiben vorbehalten.

12. Zahlungsverzug

Gerät der Mieter mit einer Zahlung in Verzug, schuldet er Verzugszinsen nach Art. 104 OR (5 Prozent pro Jahr).

Wir können nach Mahnung und Fristansetzung den Vertrag kündigen und den Container auf Kosten des Mieters abholen.

Der Mieter hat uns den dadurch entstehenden Schaden zu ersetzen.

Unsere Rechte aus Art. 257d OR bleiben vorbehalten.

13. Mietkauf und Kaufoption

Wir bieten auf Anfrage individuelle Lösungen an, bei denen der Mieter den Container nach der Mietzeit erwerben kann.

Eine solche Kaufoption gilt nur, wenn sie ausdrücklich im Angebot oder in einem schriftlichen Vertrag vereinbart ist.

Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt der Container in unserem Eigentum.

14. Rückerstattung und Beschwerden

Wird ein Mietvertrag vor der Übergabe aus Gründen aufgehoben, die wir zu vertreten haben, erstatten wir bereits geleistete Zahlungen innerhalb von 30 Tagen zurück.

Weitere Informationen finden Sie in unserer Rückerstattungsrichtlinie.

Beschwerden richten Sie bitte an kontakt@handelmietkauf.ch.

Wir bearbeiten Ihre Beschwerde in der Regel innerhalb von 1 bis 2 Werktagen und melden uns schriftlich.

15. Datenschutz

Wir verarbeiten Ihre Daten, um den Mietvertrag durchzuführen.

Einzelheiten zur Datenbearbeitung finden Sie in der Datenschutzerklärung.

16. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Auf den Mietvertrag ist schweizerisches Recht anwendbar.

Gerichtsstand für Streitigkeiten ist bei Konsumenten der gesetzliche Gerichtsstand nach der Schweizerischen Zivilprozessordnung (ZPO), bei Geschäftskunden der Sitz der Vermieterin in Kerzers.

Bei Mietverträgen über Wohn- und Geschäftsräume bleiben die zwingenden Zuständigkeiten der Schlichtungsbehörden vorbehalten.

17. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Mietbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt die gesetzlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform; E-Mail genügt.

18. Kontakt bei Fragen

Wenn Sie Fragen zur Miete von Containern haben, schreiben Sie uns bitte.

Kehrli + Oeler AG
Anschrift: Biberenzelgli 8, 3210 Kerzers
Schweiz

E-Mail: kontakt@handelmietkauf.ch

Wir antworten in der Regel innerhalb von 1 bis 2 Werktagen.

19. Ihre gesetzlichen Rechte

Diese Mietbedingungen schränken Ihre zwingenden gesetzlichen Rechte nicht ein.

Zwingende Vorschriften des Schweizerischen Obligationenrechts gehen im Zweifel diesen Bedingungen vor.

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